Sexuelle Diskriminierung bei Blutspende wird aufgehoben

Sexuelle Diskriminierung bei Blutspende wird aufgehoben

Publiziert am 25.07.2023

In Kraft treten wird die angepasste Richtlinie am 1. November 2023. Mit der neuen Regelung wird die bisherige Regelung hinfällig, die seit 2017 eine Wartefrist von 12 Monaten seit dem letzten sexuellen Kontakt zwischen Männern vorsah. Neu gilt für alle Personen eine viermonatige Rückweisung nach dem letzten neuen Sexualkontakt, beziehungsweise eine Rückweisung für zwölf Monate, falls Sexualkontakte in den letzten vier Monaten mit mehr als zwei Partnerinnen oder Partnern stattgefunden haben. Diese Regelung gilt gleichermassen für homo- und heterosexuelle Kontakte. Sie basiert auf einer aktualisierten Risikobeurteilung von unterschiedlichem Sexualverhalten und berücksichtigt die epidemiologische Situation in der Schweiz sowie Daten aus Ländern, die ihre Spendekriterien bereits entsprechend angepasst haben.