UNSER KOMPASS FÜR QUALITÄT UND UNABHÄNGIGKEIT

Editorial Policies

Autorschaft 

Die Nennung als Autorin oder Autor erfordert (1) substanzielle Beiträge zur Konzeption des Artikels, (2) das Verfassen oder eine Überarbeitung des Werkes im Hinblick auf wichtige Inhalte, (3) die Genehmigung der definitiven Fassung, (4) das Einverständnis, für alle Aspekte des Werkes mitverantwortlich zu sein. Alle als Autorinnen oder Autoren benannten Personen sollten alle vier Kriterien für die Urheberschaft erfüllen, und alle, die diese vier Kriterien erfüllen, sollten als Autoren benannt werden. 

Die Beschaffung von Finanzmitteln, die Sammlung von Daten oder die allgemeine Aufsicht über die Forschungsgruppe rechtfertigen allein noch nicht die Autorenschaft, ebenso wenig wie die Tatsache, allein für die Klinik oder Organisationseinheit verantwortlich zu sein, in der der Artikel verfasst wurde. Solche Beiträge sollten als Danksagung aufgeführt werden. 

In Fallberichten sind Beiträge von Radiologen und/oder Pathologen (Bildmaterial bzw. Befundung, die in den Artikel eingeflossen ist) zu verdanken, falls diese Kollegen die Kriterien für Autorschaft nicht erfüllen und daher nicht als Mitautoren genannt sind. 

 

Interessenskonflikte 

Auf allfällige finanzielle oder persönliche Verbindungen, die im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit bestehen, ist im Autorenformular und im Abschnitt «Interessenskonflikte» des Manuskripts hinzuweisen. Das entsprechende Formular ist von allen Autoren zu unterzeichnen.  

«Conflict of Interest» Formular 

 

Doppelte Einreichungen 

Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Autoren auch, dass weder dieses Manuskript noch ein anderes mit sehr ähnlichem Inhalt bereits woanders veröffentlicht oder zur Publikation angenommen wurde oder derzeit von einer anderen Zeitschrift im Hinblick auf eine Veröffentlichung geprüft wird.  

 

Plagiate und «Scientific Misconduct» 

Der Schweizerische Ärzteverlag EMH ist Mitglied von CrossRef und verwendet die Plagiarismus-Prüfung von CrossCheck / iThenticate. In unserem Online-Redaktionssystem werden alle neu eingereichten Manuskripte automatisch mit der CrossCheck-Datenbank verglichen. Artikel mit auffälligen Überschneidungen zu bereits publizierten Texten werden von der Redaktion sorgfältig auf Plagiate geprüft. 

Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst, ist aber nicht notwendigerweise beschränkt auf das Erfinden von Daten, Datenfälschung, absichtliche Unterlassung der Offenlegung von Beziehungen und Aktivitäten und Plagiate. Vorwürfe eines Fehlverhaltens nehmen wir sehr ernst. Bei einem Verdacht auf «Scientific Misconduct» halten wir uns an die Empfehlungen des «Committee on Publication Ethics» (COPE), der «World Association of Medical Editors» (WAME) und des «International Committee of Medical Journal Editors» (ICMJE). 

 

Verpflichtung zur Registrierung klinischer Studien 

Wir verlangen die Registrierung von interventionellen Studien in einem Primärregister, das am «International Clinical Trial Registry» der WHO oder an ClinicalTrials.gov teilnimmt, zum oder vor dem Zeitpunkt der ersten Patientenrekrutierung als Bedingung für die Berücksichtigung bei der Veröffentlichung, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des ICMJE

 

Zulassung der Forschung durch Ethikkommission 

Wir verlangen, dass jeder Artikel, in dem über Ergebnisse prospektiver Forschung an Menschen oder Proben von Menschen oder über Ergebnisse von Tierversuchen berichtet wird, eine Erklärung enthält, dass die Studie eine ethische Genehmigung erhalten hat, einschliesslich des Namens der Ethikkommission(en) oder des institutionellen Prüfungsausschusses (der institutionellen Prüfungsausschüsse) und der Nummer/ID der Genehmigung(en). Wenn keine ethische Genehmigung erforderlich ist, sollte das Manuskript einen klaren Hinweis darauf und eine Begründung dafür enthalten. 

Bei Berichten über Forschungsarbeiten mit menschlichen Daten sollten die Autoren im Methodenteil angeben, ob die angewandten Verfahren von einer rechtlich qualifizierten Ethikkommission (auf institutioneller oder nationaler Ebene) geprüft und genehmigt wurden oder, falls keine formelle Ethikkommission vorhanden ist, im Einklang mit der Deklaration von Helsinki in der Fassung von 2013 standen. Bestehen Zweifel, ob die Forschung in Übereinstimmung mit der Deklaration von Helsinki durchgeführt wurde, müssen die Autoren die Gründe für ihr Vorgehen erläutern und nachweisen, dass die institutionelle Prüfstelle die Studie ausdrücklich genehmigt hat. Die Genehmigung durch einen zuständigen Überprüfungsausschuss schliesst nicht aus, dass sich die Herausgeber ein eigenes Urteil darüber bilden, ob die Durchführung der Forschung angemessen war. 

Wenn über Tierversuche berichtet wird, sollten die Autoren im Methodenteil angeben, ob die institutionellen und nationalen Leitlinien für die Pflege und Verwendung von Labortieren befolgt wurden. 

 

Schutz der Privatsphäre von betroffenen Personen 

Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. 

Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität erlauben, werden nur publiziert, wenn sie für den wissenschaftlichen Inhalt der Mitteilung unerlässlich sind und eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt («Informed consent»; auch bei Abbildungen). Diese Einwilligung muss durch die Autoren archiviert werden. Eine Bestätigung über das Vorliegen des vom Patienten unterschriebenen «Informed Consent» muss dem Verlag zugestellt werden 

«Informed consent» Formular 

 

Die betroffenen Personen müssen darauf hingewiesen werden, dass der Artikel auch im Internet zugänglich sein wird. Verfälschende Angaben zur Wahrung der Anonymität sind nicht zulässig. 

 

Gemeinsame Nutzung von Daten 

Manuskripte, in denen über die Ergebnisse klinischer Studien berichtet wird, müssen eine Erklärung über die gemeinsame Nutzung von Daten enthalten. 

Erklärung «Data sharing» 

 

Reviewing-Prozess 

Eingereichte Manuskripte in den entsprechend markierten Rubriken werden externen Gutachtern zur Prüfung vorgelegt («single blind peer reviewing»). 

Die Redaktion kann Beiträge aufgrund einer redaktionellen Prüfung direkt ablehnen. Wiedererwägungsgesuche nach einer Ablehnung können über unser Online-Redaktionssystem oder via E-Mail an das Redaktionssekretariat geschickt werden. 

Redaktor(inn)en und Reviewer werden explizit aufgefordert, Interessenskonflikte zu melden, die ihre Meinung über das vorliegende Manuskript beeinflussen könnten; in diesem Fall werden sie vom Reviewing-Prozess dieses Manuskripts ausgeschlossen. Wenn ein Redaktionsmitglied Autor(in) oder Mitautor(in) eines Manuskripts ist, ist sie oder er von Publikationsentscheidungen ausgeschlossen und hat keinen Einblick in den Reviewing-Prozess des Artikels. 

 

Diskussionen nach der Publikation 

Rückmeldungen sind uns willkommen. Sie können als Leserbriefe eingereicht werden oder als Kommentar auf der Website direkt beim jeweiligen Artikel eingegeben werden. 

Sollte eine Korrektur eines publizierten Artikels erforderlich sein, befolgen wir die Empfehlungen der ICMJE